Bei uns können Sie mit PayPal oder auf Rechnung Ihren Grundbuchauszug aus dem Grundbuchamt München bezahlen.
Keine Vorkasse, kein Risiko.
Bezahlen Sie, auf Wunsch, einfach erst wenn Sie Ihren Grundbuchauszug erhalten haben.
Durch interne Sicherungsmaßnahmen, sowie SSL-Verschlüsselung sind Ihre Daten bei uns sicher.
Jederzeit und ohne Kompromisse.
Alle Ihre Daten für die Beantragung Ihres Grundbuchauszuges sind bei uns sicher. HIER klicken für mehr Informationen.
Bei einem Kauf bei uns erhalten Sie einen persönlichen Zugang in unser Kundeportal und erhalten einen top Service durch unsere Supportmitarbeiter, welche speziell für das Grundbuchamt München zuständig sind. Immer auf dem neusten Stand Ihrer Beantragung.
Dabei freuen wir uns auf Ihr Feedback - denn wir wollen stetig besser werden.
Schnelle Bearbeitung
Durch unser durchdachtes System und die Vernetzung mit dem Grundbuchamt München, ist Ihr Grundbuchauszug schneller bei Ihnen als Sie denken.
Zufriedene Kunden in ganz Deutschland
Hunderte Bewertungen und jahrelange Erfahrung bestätigen unseren Serivce
Bewertungen ansehen.
Spare
Zeit, Nerven und Geld. Keine Wege zur Post oder zum Amt in München. Online-Unterschrift und sollte doch mal etwas schiefgehen - wir kümmern uns darum.
Kundenservice
Für Fragen zum Auftrag, aber auch für allgmeine Fragen stehen wir gern zu Verfügung. Wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden.
Im Grundbuch werden relevante Informationen zu einem Grundstück in München gesammelt. Durch die Grundbuchämter ist die Einsicht in diese Informationen möglich. Die dabei werden bestimmte Informationen zur Herausgabe, unter bestimmten Bedingungen, angeboten. Diese nennt man Grundbuchauszug oder Grundbuchabschrift. Ein Grundbuchauszug hat fünf Teilbereiche. Hier werden auch "sensible" Grundstücksdaten aufgeführt - in den letzten 3 Blättern. Um als Käufer das Eigentum zu bestätigen, genügt zumeist das erste Grundbuchblatt, weitere Informationen werden hierfür nicht benötigt.
Um die etwa die Eigentümerschaft während eines Immobilienverkaufs belegen zu können, wird der Grundbuchauszug benötigt. Die Inhalte des Grundbuchauszuges sind auch für Kaufinteressenten interessant, etwa um Grundstückbelastungen sichten zu können.
Auch die Bank verlangt zumeist eine Grundbuchabschrift für eine Beleihungsprüfung - damit ein Kredit gewährt werden kann.
Noch eine mögliche Situation für die Notwendigkeit eines Grundbuchauszuges ist der rechtmäßige und richtige Immobilienkaufabschluss - denn man muss dem Käufer und Notar belegen können, dass man der tatsächliche Eigentümer der zum Verkauf stehenden Immobilie ist.
Jeder mit brechtigten Interesse ist befugt einen Grundbuchauszug anzufordern. Die Entscheidung über das berechtigte Interesse obliegt hier dem zuständigen, beamten Sachbearbeiter. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass Grundbucheinsichten aus allgemeinen Interesse heraus herausgegeben werden.
Berechtigtes Interesse hat der Eigentümer und der Miteigentümer des Grundstücks, Personen welche im jeweiligen Grundbuch stehen und Besitzer einer gültigen Vollmacht des Eigentümers - diese Personen können uneingeschränkt eine Grundbuchauszug anfordern und sind nicht von der Entscheidungsgewalt des Sachbearbeiters abhängig.
Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.
In der Regel gehen wir von einer Lieferzeit von 3-5 Werktagen ab Antragstellung aus. Die Zeiten können jedoch vom jeweiligen Amt variieren.
Auch spielt es eine Rolle, ob Sie Ihr Dokument als Download oder per Post erhalten wollen. Ersteres kann natürlich sofort zur Verfügung gestellt werden und Sie sparen sich den Zeitaufwand für den Postweg. Grundsätzlich stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sollte es zu Verzögerungen oder anderen Problemen kommen, dann kümmern wir uns selbstverständlich für Sie darum.
Die Beantragung des Grundbuchauszuges oder der Flurkarte kostet bei uns jeweils 24,90 €. Für diese Servicegebühr übernehmen wir jegliche Kommunikation mit dem jeweiligen Amt, beantworten Ihre spezifischen Fragen zum Grundbuchauszug und bieten Ihnen durch unser System die Möglichkeit an, dass Sie ihren Antrag komplett ohne Post- oder Amtsweg erledigen können.
Wir bieten unseren Service selbstverständlich auch in Englisch an - damit jeder die Möglichkeit hat einen Grundbuchauszug zu beantragen und zu verstehen Klick hier für die englische Version.
Unter Kataster wird im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug verstanden. Im engeren Sinne steht das (süddeutsch auch: der) Kataster, genauer das Liegenschaftskataster, für das landesweit flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) und deren Beschreibung. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Größe sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Als Liegenschaften werden in Deutschland in den Landesgesetzen die Flurstücke und Gebäude definiert.
Hauptbestandteile des Katasters sind
Das Katasterbuchwerk enthält unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Lage (Adresse), die tatsächliche Nutzungsart und die Größe des Flurstücks. Ferner werden nachrichtlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Grundbuchblattnummer nachgewiesen. Das Katasterkartenwerk besteht hauptsächlich aus der Flurkarte und bei Vorhandensein agrarisch nutzbarer Flächen der Schätzungskarte der amtlichen Bodenschätzung. Hier sind mindestens die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Gebäude, die Nutzungsarten, die Flur- oder Gemarkungsgrenzen und Straßennamen dargestellt. Oft sind weitere Informationen, beispielsweise Topographie, Gewannennamen und Vermessungspunkte dargestellt. Das Katasterzahlenwerk umfasst die Vermessungsrisse, die Koordinaten und Koordinatenberechnungen aller im Kataster nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz-, Gebäude- und topographischen Punkte sowie den Nachweis der Flächenermittlung. Aufgrund der chronologischen Fortschreibung des immerwährend aufzubewahrenden Katasters können bei Bedarf Grenz- und Vermessungspunkte örtlich aufgesucht und fehlende Vermarkungen oder Sicherungen wiederhergestellt werden. Die Verbindung zweier Grenzpunkte bildet eine Flurstücksgrenze. Sonstige beschreibende Informationen sind beispielsweise die Anerkennungen der Grundstücksgrenzen durch die Eigentümer (Grenzverhandlung, Grenzniederschrift) nach vorangegangener Fortführung (Teilung oder Grenzwiederherstellung).
Das Buch- und Kartenwerk des Liegenschaftskatasters wird als integraler Bestandteil eines Land- oder Geoinformationssystems (GIS) angesehen. Es stellt amtliche Geobasisdaten bereit.
Heute:
25.04.2024
****
Grundbuch von München beantragen
München ist die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern. Sie ist mit rund 1,5 Millionen Einwohnern die einwohnerstärkste Stadt Bayerns und (nach Berlin und Hamburg) die nach Einwohnern drittgrößte Gemeinde Deutschlands sowie die viertgrößte Stadt im deutschsprachigen Raum und zwölftgrößte der Europäischen Union. Im Ballungsraum München leben mehr als 2,9 Millionen Menschen, die flächengrößere europäische Metropolregion München umfasst rund 6,0 Millionen Einwohner (2015). Die Landeshauptstadt ist eine kreisfreie Stadt und bayerische Metropole,[9] zudem Verwaltungssitz des die Stadt umgebenden gleichnamigen Landkreises mit dem Landratsamt München als Verwaltung, des Bezirks Oberbayern und des Regierungsbezirks Oberbayern. München wird zu den Weltstädten gezählt und gilt als ein Zentrum der Kultur, Politik, Wissenschaften und Medien.[10] Die Metropole ist eine der wirtschaftlich erfolgreichsten und am schnellsten wachsenden Europas und zählt zu den fortschrittlichsten Städten Deutschlands.
Postleitzahl (PLZ): 80331–81929, 85540
Ort: München
Bundesland: Bayern
Regierungsbezirk: Oberbayern
Landkreis: -
Höhe über Normal Null: 519 m ü. NHN
Fläche: 310,7 km2
Einwohner: 1.456.039 (31. Dez. 2017)
Bevölkerungsdichte: 4686 Einwohner je km2
Telefonvorwahlen: 089
KFZ-Kennzeichen: M
Ortsteile: Stadtbezirke Münchens - Altstadt-Lehel, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt, Schwabing-West, Au-Haidhausen, Sendling, Sendling-Westpark, Schwanthalerhöhe, Neuhausen-Nymphenburg, Moosach, Milbertshofen-Am Hart, Schwabing-Freimann, Bogenhausen, Berg am Laim, Trudering-Riem, Ramersdorf-Perlach, Obergiesing-Fasangarten, Untergiesing-Harlaching, "Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln", Hadern, Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied, Allach-Untermenzing, Feldmoching-Hasenbergl, Laim
Gemeindeschlüssel 09 1 62 000
Stadtgliederung: 25 Stadtbezirke
Adresse der Stadtverwaltung: Marienplatz 8 80331 München
Internetseite: www.muenchen.de
Bürgermeister: Dieter Reiter (SPD) (03/2019)
Sehenswert in München sind unter anderem das Deutsches Museum, Englischer Garten, Hofbräuhaus, Viktualienmarkt, Bayerische Staatsoper, Hofgarten, Marienplatz, Frauenkirche, Schloss Nymphenburg, Tierpark Hellabrunn, Allianz Arena Sehenswert in München sind unter anderem das Deutsches Museum, Englischer Garten, Hofbräuhaus, Viktualienmarkt, Bayerische Staatsoper, Hofgarten, Marienplatz, Frauenkirche, Schloss Nymphenburg, Tierpark Hellabrunn, Allianz ArenaMünchens ältestes Bauwerk ist keine Kirche und kein Wirtshaus, sondern eine Toilette! Eine Latrine aus dem Jahre 1260, gefunden bei Ausgrabungen am Marienhof. Die Holzkonstruktion der Latrine wurde konserviert und soll zukünftig in einem Museum zu sehen sein. Wo, ist noch nicht sicher, vermutlich aber in der Archäologischen Staatssammlung. Weißwürste, Oktoberfest, Fußball – all das verbindet man mit Bayerns Hauptstadt München. Die Metropole an der Isar ist reich an Kultur und zugleich Entstehungsort von Hightech-Bauten der Superlative. Renaissance und Wolkenkratzer, Pina Colada und Weißbier. Klassik und Rock. Münchens heutige Architektur- und Kulturszene zeigt, dass das Eine das Andere nicht ausschließen muss. 2008 feierte die Stadt ihren 850. Geburtstag.
Grundbuch- und Grundakteneinsicht - Das Grundbuch ist -anders als z.B. das Handelsregister- kein öffentliches Register, in das unbeschränkt Einsicht genommen werden kann. Einen Grundbuchauszug bzw. Einsicht in das Grundbuch oder in die Grundakten erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse an der Einsicht darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Ein solches berechtigtes Interesse hat neben dem Eigentümer jeder, dem ein Recht am Grundstück oder an einem Grundstücksrecht zusteht. Daneben kann aber ein tatsächliches, rechtliches oder wirtschaftliches Interesse für ein Einsichtsrecht genügen. Kein rechtliches Interesse haben nach der Rechtsprechung z.B. Kauf- oder Mietinteressenten, die durch die Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen. Grundakte: In der Grundakte werden alle schriftlichen Vorgänge gesammelt, die zu Einträgen in das Grundbuch führten. Es handelt sich dabei insbesondere um notarielle Urkunden oder Kaufverträge, Grundschuldbestellungen, Teilungserklärungen nach dem Wohneigentumsgesetz sowie die dazugehörigen Aufteilungspläne der Lokalbaukommission. Für jedes Grundbuchblatt ist eine Grundakte angelegt. Eintragung der Erbfolge: Die Grundbuchämter sollen nach Bekanntwerden des Todes einer eingetragenen Eigentümerin bzw. eines eingetragenen Eigentümers auf die Berichtigung des Grundbuchs hinwirken. Die Berichtigung des Grundbuchs erfolgt auf Antrag einer Erbin bzw. eines Erben, soweit Testamentsvollstreckung angeordnet ist auf Antrag der Testamentsvollstreckerin bzw. des Testamentsvollstreckers. Bei Erbengemeinschaften reicht der Antrag einer Miterbin bzw. eines Miterben aus. Es muss durch öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden, dass die Erbin bzw. der Erbe Rechtsnachfolger der eingetragenen Eigentümerin bzw. des eingetragenen Eigentümers geworden ist. Dafür ist erforderlich, Beglaubigte Abschrift des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) oder Ausfertigung des Erbscheins oder Beglaubigte Ablichtung eines notariellen Testamentes oder Erbvertrages nebst Eröffnungsprotokoll. Ein privatschriftliches Testament reicht zur Grundbuchberichtigung nicht aus, in diesem Fall ist ein Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen.
Bestellen Sie bei uns bequem einen Auszug aus der Stadtgrundkarte mit Angabe der Nachbarn, eine Liegenschaftskarte, eine Flurkarte oder einen amtlichen Lageplan mit und ohne Angaben des Baureferats. Die Flurkarte – auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt – ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke, in der Schweiz auch die Gebäude) und bildet zusammen mit der Schätzungskarte den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters.
München2024 bei der Bestellung angeben und
10% Rabatt sichern!Sie wollen wissen, woher Sie eine Flurkarte bekommen? Wo gibt es den Auszug aus dem Liegenschaftskataster? Überprüfen Sie die Grundstücksgrenzen von Ihrem Grundstück. Schnell & unkompliziert! Das erfahren Sie hier bei https://www.deingrundbuch.de