GRUNDBUCH ONLINE BEANTRAGEN KÖLN

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Keine Vorkasse, kein Risiko.
Bezahlen Sie, auf Wunsch, einfach erst wenn Sie Ihren Grundbuchauszug erhalten haben.

Ihre Daten sind bei uns sicher

Durch interne Sicherungsmaßnahmen, sowie SSL-Verschlüsselung sind Ihre Daten bei uns sicher.
Jederzeit und ohne Kompromisse.
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Bei einem Kauf bei uns erhalten Sie einen persönlichen Zugang in unser Kundeportal und erhalten einen top Service durch unsere Supportmitarbeiter, welche speziell für das Grundbuchamt Köln zuständig sind. Immer auf dem neusten Stand Ihrer Beantragung.
Dabei freuen wir uns auf Ihr Feedback - denn wir wollen stetig besser werden.

Warum du bei grundbuchabruf-online Köln deinen Grundbuchauszug beantragen solltest

Schnelle Bearbeitung

Durch unser durchdachtes System und die Vernetzung mit dem Grundbuchamt Köln, ist Ihr Grundbuchauszug schneller bei Ihnen als Sie denken.

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zu den Kundenerfahrungen

Die häufigsten Fragen zum Thema Grundbuchamt Köln


Was ist ein Grundbuchauszug?

Im Grundbuch werden relevante Informationen zu einem Grundstück in Köln gesammelt. Durch die Grundbuchämter ist die Einsicht in diese Informationen möglich. Die dabei werden bestimmte Informationen zur Herausgabe, unter bestimmten Bedingungen, angeboten. Diese nennt man Grundbuchauszug oder Grundbuchabschrift. Ein Grundbuchauszug hat fünf Teilbereiche. Hier werden auch "sensible" Grundstücksdaten aufgeführt - in den letzten 3 Blättern. Um als Käufer das Eigentum zu bestätigen, genügt zumeist das erste Grundbuchblatt, weitere Informationen werden hierfür nicht benötigt.

Wann und warum wird der Grundbuchauszug benötigt?

Um die etwa die Eigentümerschaft während eines Immobilienverkaufs belegen zu können, wird der Grundbuchauszug benötigt. Die Inhalte des Grundbuchauszuges sind auch für Kaufinteressenten interessant, etwa um Grundstückbelastungen sichten zu können.
Auch die Bank verlangt zumeist eine Grundbuchabschrift für eine Beleihungsprüfung - damit ein Kredit gewährt werden kann. Noch eine mögliche Situation für die Notwendigkeit eines Grundbuchauszuges ist der rechtmäßige und richtige Immobilienkaufabschluss - denn man muss dem Käufer und Notar belegen können, dass man der tatsächliche Eigentümer der zum Verkauf stehenden Immobilie ist.

Wer ist berechtigt ein Grundbuchauszug anzufordern?

Jeder mit brechtigten Interesse ist befugt einen Grundbuchauszug anzufordern. Die Entscheidung über das berechtigte Interesse obliegt hier dem zuständigen, beamten Sachbearbeiter. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass Grundbucheinsichten aus allgemeinen Interesse heraus herausgegeben werden.

Berechtigtes Interesse hat der Eigentümer und der Miteigentümer des Grundstücks, Personen welche im jeweiligen Grundbuch stehen und Besitzer einer gültigen Vollmacht des Eigentümers - diese Personen können uneingeschränkt eine Grundbuchauszug anfordern und sind nicht von der Entscheidungsgewalt des Sachbearbeiters abhängig.

Wie lange dauert es bis ich meinen Grundbuchauszug erhalte?

Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.
In der Regel gehen wir von einer Lieferzeit von 3-5 Werktagen ab Antragstellung aus. Die Zeiten können jedoch vom jeweiligen Amt variieren.

Auch spielt es eine Rolle, ob Sie Ihr Dokument als Download oder per Post erhalten wollen. Ersteres kann natürlich sofort zur Verfügung gestellt werden und Sie sparen sich den Zeitaufwand für den Postweg. Grundsätzlich stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sollte es zu Verzögerungen oder anderen Problemen kommen, dann kümmern wir uns selbstverständlich für Sie darum.

Wie viel kostet der Grundbuchauszug?

Die Beantragung des Grundbuchauszuges oder der Flurkarte kostet bei uns jeweils 24,90 €. Für diese Servicegebühr übernehmen wir jegliche Kommunikation mit dem jeweiligen Amt, beantworten Ihre spezifischen Fragen zum Grundbuchauszug und bieten Ihnen durch unser System die Möglichkeit an, dass Sie ihren Antrag komplett ohne Post- oder Amtsweg erledigen können.


Englische Version der Seite?

Wir bieten unseren Service selbstverständlich auch in Englisch an - damit jeder die Möglichkeit hat einen Grundbuchauszug zu beantragen und zu verstehen Klick hier für die englische Version.

Unter Kataster wird im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug verstanden. Im engeren Sinne steht das (süddeutsch auch: der) Kataster, genauer das Liegenschaftskataster, für das landesweit flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) und deren Beschreibung. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Größe sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Als Liegenschaften werden in Deutschland in den Landesgesetzen die Flurstücke und Gebäude definiert.

Hauptbestandteile des Katasters sind

Das Katasterbuchwerk enthält unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Lage (Adresse), die tatsächliche Nutzungsart und die Größe des Flurstücks. Ferner werden nachrichtlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Grundbuch­blattnummer nachgewiesen. Das Katasterkartenwerk besteht hauptsächlich aus der Flurkarte und bei Vorhandensein agrarisch nutzbarer Flächen der Schätzungskarte der amtlichen Bodenschätzung. Hier sind mindestens die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Gebäude, die Nutzungsarten, die Flur- oder Gemarkungsgrenzen und Straßennamen dargestellt. Oft sind weitere Informationen, beispielsweise Topographie, Gewannen­namen und Vermessungspunkte dargestellt. Das Katasterzahlenwerk umfasst die Vermessungsrisse, die Koordinaten und Koordinatenberechnungen aller im Kataster nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz-, Gebäude- und topographischen Punkte sowie den Nachweis der Flächenermittlung. Aufgrund der chronologischen Fortschreibung des immerwährend aufzubewahrenden Katasters können bei Bedarf Grenz- und Vermessungspunkte örtlich aufgesucht und fehlende Vermarkungen oder Sicherungen wiederhergestellt werden. Die Verbindung zweier Grenzpunkte bildet eine Flurstücksgrenze. Sonstige beschreibende Informationen sind beispielsweise die Anerkennungen der Grundstücksgrenzen durch die Eigentümer (Grenzverhandlung, Grenzniederschrift) nach vorangegangener Fortführung (Teilung oder Grenzwiederherstellung).
Das Buch- und Kartenwerk des Liegenschaftskatasters wird als integraler Bestandteil eines Land- oder Geoinformationssystems (GIS) angesehen. Es stellt amtliche Geobasisdaten bereit.

Heute: 27.04.2024
**** Grundbuch von Köln beantragen
Köln ist mit mehr als einer Million Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Berlin, Hamburg und München die viertgrößte Stadt Deutschlands. Die kreisfreie Stadt am Rhein gehört zum Regierungsbezirk Köln, und die Region Köln/Bonn ist das Zentrum des Ballungsraumes zwischen Kölner Bucht und Oberbergischem Land mit gut vier Millionen Einwohnern. Köln ist zugleich das rheinische Bevölkerungszentrum der Metropolregion Rhein-Ruhr mit etwa zehn Millionen Einwohnern und der Metropolregion Rheinland mit rund 8,6 Millionen Einwohnern. Die heutige Metropole wurde in römischer Zeit unter dem Namen Oppidum Ubiorum gegründet und im Jahr 50 n. Chr. als Colonia Claudia Ara Agrippinensium (kurz Colonia oder CCAA) zur Stadt erhoben.

Postleitzahl (PLZ): 50667–51149, 51467

Ort: Köln

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk: Köln

Landkreis: -

Höhe über Normal Null: 53 m ü. NHN

Fläche: 405,02 km2

Einwohner: 1.080.394 (31. Dez. 2017)

Bevölkerungsdichte: 2668 Einwohner je km2

Telefonvorwahlen: 0221, 02203

KFZ-Kennzeichen: K

Ortsteile: Stadtbezirk Innenstadt (Altstadt-Süd, Neustadt-Süd, Altstadt-Nord, Neustadt-Nord, Deutz), Stadtbezirk Rodenkirchen (Bayenthal, Marienburg (Köln), Raderberg, Raderthal, Zollstock, Rondorf, Hahnwald, Rodenkirchen, Weiß, Sürth, Godorf, Immendorf, Meschenich), Stadtbezirk Lindenthal (Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld, Junkersdorf, Müngersdorf, Weiden, Lövenich, Widdersdorf), Stadtbezirk (Ehrenfeld, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Bickendorf, Vogelsang, Bocklemünd/Mengenich, Ossendorf, Stadtbezirk Nippes, Nippes, Mauenheim, Riehl, Weidenpesch, Longerich, Niehl, Bilderstöckchen), Stadtbezirk (Chorweiler, Merkenich, Fühlingen, Seeberg, Heimersdorf, Lindweiler, Pesch, Esch/Auweiler, Volkhoven/Weiler, Chorweiler, Blumenberg, Roggendorf/Thenhoven, Worringen), Stadtbezirk Porz (Poll, Westhoven, Ensen, Gremberghoven, Eil, Porz, Urbach, Elsdorf, Grengel, Wahnheide, Wahn, Lind, Libur, Zündorf, Langel, Finkenberg), Stadtbezirk Kalk (Humboldt/Gremberg, Kalk, Vingst, Höhenberg, Ostheim, Merheim, Brück, Rath/Heumar, Neubrück), Stadtbezirk Mülheim (Mülheim, Buchforst, Buchheim, Holweide, Dellbrück, Höhenhaus, Dünnwald, Stammheim, Flittert)

Gemeindeschlüssel 05 3 15 000

Stadtgliederung: 9 Stadtbezirke, 86 Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Rathausplatz 2 50667 Köln

Internetseite: www.stadt-koeln.de

Bürgermeister: Henriette Reker (parteilos) (03/2019)

Die Kölner Fußgängerzone beginnt am Hauptbahnhof, von dessen Vorplatz eine breite Treppe direkt auf den Dom zu führt. Die angrenzenden Shoppingmeilen Hohe Straße und Schildergasse zählen zu den längsten und beliebtesten Einkaufsstraßen Europas. Am Alter Markt und um den Alter Markt herum findet sich die größtenteils wieder aufgebaute Kölner Altstadt mit typisch mittelalterlichen Fassaden, engen Gassen und kopfsteingepflasterten Marktplätzen. Unmittelbar neben der Altstadt fließt der Rhein entlang. Von hier aus starten viele Schiffstouren, die beispielsweise durch das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal mit seinen zahlreichen Burgen bis nach Koblenz führen. Die beste Aussicht über Köln erhält man von der Panorama-Plattform des LVR-Turms am rechtsrheinischen Ufer gegenüber vom Dom. Einen guten Überblick über die Stadt hat man auch von der Seilbahn aus, die vom Rheinpark bis fast zum Zoo den Fluss überquert.

Die Kölner Fußgängerzone beginnt am Hauptbahnhof, von dessen Vorplatz eine breite Treppe direkt auf den Dom zu führt. Die angrenzenden Shoppingmeilen Hohe Straße und Schildergasse zählen zu den längsten und beliebtesten Einkaufsstraßen Europas. Am Alter Markt und um den Alter Markt herum findet sich die größtenteils wieder aufgebaute Kölner Altstadt mit typisch mittelalterlichen Fassaden, engen Gassen und kopfsteingepflasterten Marktplätzen. Unmittelbar neben der Altstadt fließt der Rhein entlang. Von hier aus starten viele Schiffstouren, die beispielsweise durch das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal mit seinen zahlreichen Burgen bis nach Koblenz führen. Die beste Aussicht über Köln erhält man von der Panorama-Plattform des LVR-Turms am rechtsrheinischen Ufer gegenüber vom Dom. Einen guten Überblick über die Stadt hat man auch von der Seilbahn aus, die vom Rheinpark bis fast zum Zoo den Fluss überquert.

Sehenswert in Köln sind unter anderem der Dom, Karneval, Severinstor, Historisches Rathaus, St. Ursula, Eigelsteintorburg, Wallraf-Richartz-Museum, Museum für Ostasiatische Kunst, Groß St. Martin, St. Gereon, Rheinpark, Flora, Kölner Zoo, Heinzelmännchenbrunnen, Brauhaus Früh, Schokoladenmuseum, Hänneschen Theater. Zahlreiche Behörden und Organisationen der Wirtschaft und Wissenschaft haben in Köln ihren Sitz, u. a. Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesverwaltungsamt, Bundesamt für den Zivildienst, Regierungspräsidium, Oberlandesgericht, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesagentur für Außenwirtschaft, Deutscher Städtetag, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Als Sitz des Westdeutschen Rundfunks, des Deutschlandfunks, des Fernsehsenders RTL u. a. ist Köln insbesondere auch ein bedeutender Medienstandort.

Grundbucheinsicht: Einsicht in das Grundbuch Bei einem berechtigten Interesse kann Einsicht in das Grundbuch gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jeder, der ein eingetragenes Recht im Grundbuch hat (Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrechte usw.). Die Einsicht wird in der Regel durch einen Grundbuchausdruck gewährt. Einen Grundbuchausdruck können Sie bei uns schriftlich, per Fax, oder unser Onlineformular beantragen. Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem Grundstücke und so genannte grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte) eingetragen sind. Es enthält Angaben über die Eigentümerin oder den Eigentümer, Lasten und Beschränkungen (zum Beispiel Wegerechte, Vormerkungen, Vorkaufsrechte, Wohnrechte und Verfügungsbeschränkungen) und Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken, Zwangssicherungshypotheken).

Flurkarte und Liegenschaftskarte: Die Liegenschaftskarte, Flurkarte oder Katasterkarte ist der grafische Nachweis der Flurstücke. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Für landwirtschaftliche Flächen gibt es zusätzlich die Schätzungskarte, in der die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Die Liegenschaftskarte gilt als richtig und gibt damit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzerinnen und Nutzern Rechtssicherheit, das heißt sie nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil. Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt seit August 2013 bei der Stadt Köln im bundesweit einheitlichen Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem, kurz ALKIS. Aus diesem System können „Auszüge aus der Liegenschaftskarte" sowohl in analoger als auch digitaler Form individuell erstellt werden. Damit sind die Nutzungsmöglichkeiten immens gesteigert worden. Das beginnt beim einfachen Papierauszug (Amtlicher Auszug), der für die Beleihungsunterlagen von einem Kreditinstitut gefordert wird und endet bei Daten (z. B. NAS, DXF, SHAPE) für ein Geoinformationssystem, das mit Sachdaten jeder Art, beispielsweise Planungsunterlagen, Leitungen, Mülltonnen, Taxistandorten oder Angaben zur Infrastruktur, angereichert ist.


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