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Kundenservice
Für Fragen zum Auftrag, aber auch für allgmeine Fragen stehen wir gern zu Verfügung. Wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden.
Im Grundbuch werden relevante Informationen zu einem Grundstück in Friedrichsdorf gesammelt. Durch die Grundbuchämter ist die Einsicht in diese Informationen möglich. Die dabei werden bestimmte Informationen zur Herausgabe, unter bestimmten Bedingungen, angeboten. Diese nennt man Grundbuchauszug oder Grundbuchabschrift. Ein Grundbuchauszug hat fünf Teilbereiche. Hier werden auch "sensible" Grundstücksdaten aufgeführt - in den letzten 3 Blättern. Um als Käufer das Eigentum zu bestätigen, genügt zumeist das erste Grundbuchblatt, weitere Informationen werden hierfür nicht benötigt.
Um die etwa die Eigentümerschaft während eines Immobilienverkaufs belegen zu können, wird der Grundbuchauszug benötigt. Die Inhalte des Grundbuchauszuges sind auch für Kaufinteressenten interessant, etwa um Grundstückbelastungen sichten zu können.
Auch die Bank verlangt zumeist eine Grundbuchabschrift für eine Beleihungsprüfung - damit ein Kredit gewährt werden kann.
Noch eine mögliche Situation für die Notwendigkeit eines Grundbuchauszuges ist der rechtmäßige und richtige Immobilienkaufabschluss - denn man muss dem Käufer und Notar belegen können, dass man der tatsächliche Eigentümer der zum Verkauf stehenden Immobilie ist.
Jeder mit brechtigten Interesse ist befugt einen Grundbuchauszug anzufordern. Die Entscheidung über das berechtigte Interesse obliegt hier dem zuständigen, beamten Sachbearbeiter. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass Grundbucheinsichten aus allgemeinen Interesse heraus herausgegeben werden.
Berechtigtes Interesse hat der Eigentümer und der Miteigentümer des Grundstücks, Personen welche im jeweiligen Grundbuch stehen und Besitzer einer gültigen Vollmacht des Eigentümers - diese Personen können uneingeschränkt eine Grundbuchauszug anfordern und sind nicht von der Entscheidungsgewalt des Sachbearbeiters abhängig.
Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.
In der Regel gehen wir von einer Lieferzeit von 3-5 Werktagen ab Antragstellung aus. Die Zeiten können jedoch vom jeweiligen Amt variieren.
Auch spielt es eine Rolle, ob Sie Ihr Dokument als Download oder per Post erhalten wollen. Ersteres kann natürlich sofort zur Verfügung gestellt werden und Sie sparen sich den Zeitaufwand für den Postweg. Grundsätzlich stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sollte es zu Verzögerungen oder anderen Problemen kommen, dann kümmern wir uns selbstverständlich für Sie darum.
Die Beantragung des Grundbuchauszuges oder der Flurkarte kostet bei uns jeweils 24,90 €. Für diese Servicegebühr übernehmen wir jegliche Kommunikation mit dem jeweiligen Amt, beantworten Ihre spezifischen Fragen zum Grundbuchauszug und bieten Ihnen durch unser System die Möglichkeit an, dass Sie ihren Antrag komplett ohne Post- oder Amtsweg erledigen können.
Wir bieten unseren Service selbstverständlich auch in Englisch an - damit jeder die Möglichkeit hat einen Grundbuchauszug zu beantragen und zu verstehen Klick hier für die englische Version.
Unter Kataster wird im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug verstanden. Im engeren Sinne steht das (süddeutsch auch: der) Kataster, genauer das Liegenschaftskataster, für das landesweit flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) und deren Beschreibung. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Größe sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Als Liegenschaften werden in Deutschland in den Landesgesetzen die Flurstücke und Gebäude definiert.
Hauptbestandteile des Katasters sind
Das Katasterbuchwerk enthält unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Lage (Adresse), die tatsächliche Nutzungsart und die Größe des Flurstücks. Ferner werden nachrichtlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, sowie die Grundbuchblattnummer nachgewiesen. Das Katasterkartenwerk besteht hauptsächlich aus der Flurkarte und bei Vorhandensein agrarisch nutzbarer Flächen der Schätzungskarte der amtlichen Bodenschätzung. Hier sind mindestens die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Gebäude, die Nutzungsarten, die Flur- oder Gemarkungsgrenzen und Straßennamen dargestellt. Oft sind weitere Informationen, beispielsweise Topographie, Gewannennamen und Vermessungspunkte dargestellt. Das Katasterzahlenwerk umfasst die Vermessungsrisse, die Koordinaten und Koordinatenberechnungen aller im Kataster nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz-, Gebäude- und topographischen Punkte sowie den Nachweis der Flächenermittlung. Aufgrund der chronologischen Fortschreibung des immerwährend aufzubewahrenden Katasters können bei Bedarf Grenz- und Vermessungspunkte örtlich aufgesucht und fehlende Vermarkungen oder Sicherungen wiederhergestellt werden. Die Verbindung zweier Grenzpunkte bildet eine Flurstücksgrenze. Sonstige beschreibende Informationen sind beispielsweise die Anerkennungen der Grundstücksgrenzen durch die Eigentümer (Grenzverhandlung, Grenzniederschrift) nach vorangegangener Fortführung (Teilung oder Grenzwiederherstellung).
Das Buch- und Kartenwerk des Liegenschaftskatasters wird als integraler Bestandteil eines Land- oder Geoinformationssystems (GIS) angesehen. Es stellt amtliche Geobasisdaten bereit.
Heute:
01.05.2025
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Grundbuch von Friedrichsdorf beantragen
Friedrichsdorf ist eine Stadt im hessischen Hochtaunuskreis, rund 20 Kilometer nördlich von Frankfurt am Main. Friedrichsdorf grenzt im Norden und Osten an die Stadt Rosbach (Wetteraukreis), im Süden an die Stadt Bad Homburg sowie im Westen an die Gemeinde Wehrheim (beide Hochtaunuskreis).
Postleitzahl (PLZ): 61381
Ort: Friedrichsdorf
Bundesland: Hessen
Regierungsbezirk: Darmstadt
Landkreis: Hochtaunuskreis
Höhe über Normal Null: 199m
Fläche: 30,13
Einwohner: 25 268
Bevölkerungsdichte: 839
Telefonvorwahlen: 06172 (Friedrichsdorf, Dillingen, Seulberg), 06175 (Köppern), 06007 (Burgholzhausen)
KFZ-Kennzeichen: HG, USI
Ortsteile: Stadtbezirke: Burgholzhausen vor der Höhe, Friedrichsdorf, Köppern und Seulberg
Gemeindeschlüssel 06 4 34 002
Stadtgliederung: 4 Stadtbezirke
Adresse der Stadtverwaltung: Hugenottenstraße 55 61381 Friedrichsdorf
Internetseite: www.friedrichsdorf.de
Bürgermeister: Horst Burghardt (Grüne)
Friedrichsdorf liegt am Südhang des Taunushauptkamms und ist nach Bad Homburg und Oberursel die drittgrößte Stadt im Hochtaunuskreis. Das Stadtgebiet umfasst zum einen landwirtschaftlich geprägte Flächen wie etwa bei Burgholzhausen, die den Übergang zur Wetterau bilden. Zum anderen findet sich ein großes zusammenhängendes Waldgebiet am Taunuskamm. Dort befindet sich der höchste Punkt der Gemarkung, der Berg Gickelsburg, mit 471 m ü. NN. Vom Taunuskamm her durchfließt der Erlenbach die Stadt. Friedrichsdorf liegt am Südhang des Taunushauptkamms und ist nach Bad Homburg und Oberursel die drittgrößte Stadt im Hochtaunuskreis. Das Stadtgebiet umfasst zum einen landwirtschaftlich geprägte Flächen wie etwa bei Burgholzhausen, die den Übergang zur Wetterau bilden. Zum anderen findet sich ein großes zusammenhängendes Waldgebiet am Taunuskamm. Dort befindet sich der höchste Punkt der Gemarkung, der Berg Gickelsburg, mit 471 m ü. NN. Vom Taunuskamm her durchfließt der Erlenbach die Stadt.Bereits aus der Römerzeit sind für das Stadtgebiet von Friedrichsdorf Siedlungsspuren durch eine Ziegelei nachgewiesen. Die Gründung im Jahr 1687 geht auf die Hugenottenverfolgung in Frankreich zurück. Rund 200.000 der damals 800.000 in Frankreich lebenden Protestanten flohen aus ihrer Heimat. Landgraf Friedrich II. lud sie angeblich mit den Worten Lieber will ich mein Silbergerät verkaufen, als diesen armen Leuten die Aufnahme versagen ein, sich in der Landgrafschaft Hessen-Homburg niederzulassen. Die Hugenotten gründeten Friedrichsdorf, welches sie aus Dankbarkeit nach ihm benannten.
Das Liegenschaftskataster wird vom zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung geführt. Die Amtsbezirke der Dienststellen sind deckungsgleich mit den Landkreisen. Buchungseinheit im Liegenschaftskataster ist das Flurstück.Veränderungen an Flurstücken und Gebäuden werden zeitnah in das Liegenschaftskataster übernommen.
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